Landgericht Paderborn, 2018-01-22, 5 T 8/18

5 T 8/18Kantonsgericht22.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 8/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-22

Aktenzeichen: 5 T 8/18

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0122.5T8.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 28.12.2017 (Az. 11 XVII 228/09 K) dahingehend abgeändert, dass die geschlossene Unterbringung längstens bis zum 02.11.2018 genehmigt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die weiteren Anordnungen in dem Beschluss bleiben unberührt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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