01 KLs 2/18•Landgericht Paderborn, 2018-04-16, 01 KLs 2/18
Landgericht Paderborn, 2018-04-16, 01 KLs 2/18
01 KLs 2/18Kantonsgericht16.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 01 KLs 2/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-16
Aktenzeichen: 01 KLs 2/18
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0416.01KLS2.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts Paderborn
Tenor
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- Der Angeklagte ... wird wegen bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Es wird ein Vorabvollzug von 1 Jahr und 11 Monaten angeordnet.
Das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ..., Gemarkung …, Flur …, Flurstück …, Grundbuchblatt …, Gebäude und Freifläche unter der Anschrift …, wird eingezogen.
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- Der Angeklagte ... wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
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- Die Angeklagte ... wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
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- Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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§§ 1, 3, 30a Abs. 1, 33 BtMG, 27, 53, 64, 74 StGB -
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