Landgericht Paderborn, 2018-08-29, 3 O 473/17

3 O 473/17Kantonsgericht29.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 473/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-29

Aktenzeichen: 3 O 473/17

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0829.3O473.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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