3 O 473/17•Landgericht Paderborn, 2018-08-29, 3 O 473/17
Landgericht Paderborn, 2018-08-29, 3 O 473/17
3 O 473/17Kantonsgericht29.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 473/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-29
Aktenzeichen: 3 O 473/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0829.3O473.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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