Landgericht Paderborn, 2018-11-08, 3 O 306/18

3 O 306/18Kantonsgericht08.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 306/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-08

Aktenzeichen: 3 O 306/18

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:1108.3O306.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.613,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2018 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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