3 O 457/17•Landgericht Paderborn, 2018-12-21, 3 O 457/17
Landgericht Paderborn, 2018-12-21, 3 O 457/17
3 O 457/17Kantonsgericht21.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 457/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-21
Aktenzeichen: 3 O 457/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:1221.3O457.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die EEG-Vergütung in Höhe von 15.316,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 % zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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