5 T 136/19•Landgericht Paderborn, 2019-05-14, 5 T 136/19
Landgericht Paderborn, 2019-05-14, 5 T 136/19
5 T 136/19Kantonsgericht14.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 136/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-14
Aktenzeichen: 5 T 136/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2019:0514.5T136.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen und die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 29.03.2019 werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und zu 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 50%.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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