4 O 289/19•Landgericht Paderborn, 2019-11-28, 4 O 289/19
Landgericht Paderborn, 2019-11-28, 4 O 289/19
4 O 289/19Kantonsgericht28.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 289/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-28
Aktenzeichen: 4 O 289/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2019:1128.4O289.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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