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1 S 63/20•Landgericht Paderborn, 2021-01-20, 1 S 63/20
1 S 63/20Kantonsgericht20.01.2021
Schaden/Waschanlage
Entscheidungsdatum: 2021-01-20
Aktenzeichen: 1 S 63/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0120.1S63.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Schaden/Waschanlage
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.05.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Höxter, Az. 10 C 74/20, wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.585,54 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 492,54 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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