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4 O 369/20•Landgericht Paderborn, 2021-09-13, 4 O 369/20
4 O 369/20Kantonsgericht13.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-13
Aktenzeichen: 4 O 369/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0913.4O369.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 91.740,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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