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5 T 69/22•Landgericht Paderborn, 2023-02-02, 5 T 69/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: 5 T 69/22
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0202.5T69.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen vom 28.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 14.02.2022, mit dem die geschlossene Unterbringung des Betroffenen in dem LWL-Wohnverbund bis zum 05.01.2023 genehmigt worden ist, wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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