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5 T 2/25•Landgericht Paderborn, 2025-01-08, 5 T 2/25
Entscheidungsdatum: 2025-01-08
Aktenzeichen: 5 T 2/25
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0108.5T2.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der antragstellenden Behörde wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (11 XIV(B) 833/24) vom 18.12.2024 in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.01.2025 wie folgt abgeändert:
Gegen den Betroffenen wird Sicherungshaft bis zum Ablauf des 28.01.2025 angeordnet.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene in allen Instanzen mit Ausnahme von Dolmetscherkosten, von deren Erhebung abgesehen wird.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt.
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