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5 T 95/25•Landgericht Paderborn, 2025-04-25, 5 T 95/25
Entscheidungsdatum: 2025-04-25
Aktenzeichen: 5 T 95/25
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0425.5T95.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt (49 XIV(L) 120/25) vom 26.03.2025 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Dem Betroffenen wird unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Q, für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts.
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