Landgericht Siegen, 2002-06-07, 5 Qs 03/02

5 Qs 03/02Kantonsgericht07.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 5 Qs 03/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-07

Aktenzeichen: 5 Qs 03/02

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2002:0607.5QS03.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafkammer

Tenor

Es wird eine weitere Pflichtverteidigervergütung in Höhe von 296,55 EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.