Landgericht Siegen, 2002-12-17, 1 O 126/01

1 O 126/01Kantonsgericht17.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 1 O 126/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-17

Aktenzeichen: 1 O 126/01

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2002:1217.1O126.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner

verurteilt, an den Kläger 1.870,14 EUR nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungs-

gesetzes aus 1.716,88 EUR seit dem 5.7.2001 und

4 % Zinsen aus 200 EUR seit dem 12.7.2001 zu

zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger in

Höhe von 70 % und die Beklagten in Höhe von 30 %.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.

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