KLs 152 Js 214/02•Landgericht Siegen, 2003-02-16, KLs 152 Js 214/02
Landgericht Siegen, 2003-02-16, KLs 152 Js 214/02
KLs 152 Js 214/02Kantonsgericht16.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — KLs 152 Js 214/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-16
Aktenzeichen: KLs 152 Js 214/02
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2003:0216.KLS152JS214.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendkammer
Normen: StGB § 211; StGB § 212; StGB § 53; StGB § 21; JGG § 1; JGG § 3
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes und wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteit.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
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