5 O 111/08•Landgericht Siegen, 2008-12-18, 5 O 111/08
Landgericht Siegen, 2008-12-18, 5 O 111/08
5 O 111/08Kantonsgericht18.12.2008
Regest
Zu den Rechtsfolgen des Widerrufs einer Beitrittserklärung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 5 O 111/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: 5 O 111/08
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2008:1218.5O111.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: BGB §§ 705, 312d, 355; ZPO §§ 263, 267, 592, 593
Leitsätze
Zu den Rechtsfolgen des Widerrufs einer Beitrittserklärung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vom Beklagten aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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