Landgericht Siegen, 2008-12-18, 5 O 111/08

5 O 111/08Kantonsgericht18.12.2008

Regest

Zu den Rechtsfolgen des Widerrufs einer Beitrittserklärung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 5 O 111/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 5 O 111/08

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2008:1218.5O111.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB §§ 705, 312d, 355; ZPO §§ 263, 267, 592, 593

Leitsätze

Zu den Rechtsfolgen des Widerrufs einer Beitrittserklärung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vom Beklagten aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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