2 O 219/05•Landgericht Siegen, 2009-10-22, 2 O 219/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 2 O 219/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-22
Aktenzeichen: 2 O 219/05
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2009:1022.2O219.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 641 Abs. 3; HGB § 377
Tenor
Die Klage wird abgewiesen; wegen eines Betrages in Höhe von 24.475,- € als zur Zeit unbegründet.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.