Landgericht Siegen, 2010-08-24, 8 O 45/10

8 O 45/10Kantonsgericht24.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 8 O 45/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-24

Aktenzeichen: 8 O 45/10

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2010:0824.8O45.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. den Kläger gegenüber der D GmbH in T2 von Mietwa-genkosten in Höhe von 1.586,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus dieser Summe seit dem 06.09.2009 freizustellen,

  2. an den Kläger einen Betrag in Höhe von 25,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von

229,55 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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