8 O 45/10•Landgericht Siegen, 2010-08-24, 8 O 45/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 8 O 45/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-24
Aktenzeichen: 8 O 45/10
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2010:0824.8O45.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
-
den Kläger gegenüber der D GmbH in T2 von Mietwa-genkosten in Höhe von 1.586,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus dieser Summe seit dem 06.09.2009 freizustellen,
-
an den Kläger einen Betrag in Höhe von 25,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von
229,55 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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