2 O 289/10•Landgericht Siegen, 2011-07-19, 2 O 289/10
Landgericht Siegen, 2011-07-19, 2 O 289/10
2 O 289/10Kantonsgericht19.07.2011
Regest
Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, der den Franchisenehmer zum Bezug von Waren bei einem bestimmten Anbieter verpflichtet.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 2 O 289/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-19
Aktenzeichen: 2 O 289/10
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0719.2O289.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: BGB § 433, BGB § 138
Leitsätze
Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, der den Franchisenehmer zum Bezug von Waren bei einem bestimmten Anbieter verpflichtet.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.966,46 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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