Landgericht Siegen, 2012-08-10, 5 O 302/11

5 O 302/11Kantonsgericht10.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 5 O 302/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-10

Aktenzeichen: 5 O 302/11

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2012:0810.5O302.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 280 Abs. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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