1 O 97/11•Landgericht Siegen, 2012-10-17, 1 O 97/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 1 O 97/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-17
Aktenzeichen: 1 O 97/11
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2012:1017.1O97.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: ZPO § 141 Abs. 3
Tenor
Gegen den Geschäftsführer der Beklagten wird wegen unentschuldigten Ausbleibens im Termin vom 17.10.2012, 11:00 Uhr ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 Euro festgesetzt (§ 141 Abs. 3 ZPO).
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