Landgericht Siegen, 2013-10-01, 8 O 49/11

8 O 49/11Kantonsgericht01.10.2013

Regest

Zur Parteifähigkeit einer englischen Limited nach Löschung und Auflösung in Englang bis zur vollständigen Beendigung der Liquidition

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 8 O 49/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-01

Aktenzeichen: 8 O 49/11

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2013:1001.8O49.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: ZPO § 50

Leitsätze

Zur Parteifähigkeit einer englischen Limited nach Löschung und Auflösung in Englang bis zur vollständigen Beendigung der Liquidition

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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