8 O 49/11•Landgericht Siegen, 2013-10-01, 8 O 49/11
Landgericht Siegen, 2013-10-01, 8 O 49/11
8 O 49/11Kantonsgericht01.10.2013
Regest
Zur Parteifähigkeit einer englischen Limited nach Löschung und Auflösung in Englang bis zur vollständigen Beendigung der Liquidition
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 8 O 49/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-01
Aktenzeichen: 8 O 49/11
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2013:1001.8O49.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: ZPO § 50
Leitsätze
Zur Parteifähigkeit einer englischen Limited nach Löschung und Auflösung in Englang bis zur vollständigen Beendigung der Liquidition
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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