1 S 32/12•Landgericht Siegen, 2013-11-05, 1 S 32/12
Landgericht Siegen, 2013-11-05, 1 S 32/12
1 S 32/12Kantonsgericht05.11.2013
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen sich ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung seines Kraftfahrzeugschadens auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen muss.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 1 S 32/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: 1 S 32/12
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2013:1105.1S32.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen sich ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung seines Kraftfahrzeugschadens auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen muss.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 123,20 € für die Zeit vom 18.01.2011 bis zum 25.05.2011 an den Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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