2 O 30/13•Landgericht Siegen, 2013-12-20, 2 O 30/13
Landgericht Siegen, 2013-12-20, 2 O 30/13
2 O 30/13Kantonsgericht20.12.2013
Regest
Zur Folge der Nichtvorlage einer Vollmacht mit dem Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens und zur Auslegung einer die Vollmachvorlage regelnden Verfahrensordnung.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 2 O 30/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-20
Aktenzeichen: 2 O 30/13
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2013:1220.2O30.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 199 Abs. 3 Nr. 1; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1, Abs. 4
Leitsätze
Zur Folge der Nichtvorlage einer Vollmacht mit dem Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens und zur Auslegung einer die Vollmachvorlage regelnden Verfahrensordnung.
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
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