3 S 60/12•Landgericht Siegen, 2014-02-03, 3 S 60/12
Landgericht Siegen, 2014-02-03, 3 S 60/12
3 S 60/12Kantonsgericht03.02.2014
Regest
Zum Widerspruchsrecht und zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen nach vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 3 S 60/12 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-03
Aktenzeichen: 3 S 60/12
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2014:0203.3S60.12.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: VVG a.F § 5a Abs. 1, Abs. 2 S. 4
Leitsätze
Zum Widerspruchsrecht und zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen nach vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lennestadt - 3 C 280/11 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Entscheidung des Amtsgerichts über die Abweisung des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten wird aufgehoben.
Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, mit welchen Abschlusskosten sie den Zeitwert nach § 176 Abs. 3 VVG und mit welchem Abzug sie die Auszahlungsbeträge für den mit dem Kläger abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag belastet hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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