Landgericht Siegen, 2014-02-03, 3 S 60/12

3 S 60/12Kantonsgericht03.02.2014

Regest

Zum Widerspruchsrecht und zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen nach vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 3 S 60/12 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-03

Aktenzeichen: 3 S 60/12

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2014:0203.3S60.12.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: VVG a.F § 5a Abs. 1, Abs. 2 S. 4

Leitsätze

Zum Widerspruchsrecht und zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen nach vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lennestadt - 3 C 280/11 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Entscheidung des Amtsgerichts über die Abweisung des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten wird aufgehoben.

Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, mit welchen Abschlusskosten sie den Zeitwert nach § 176 Abs. 3 VVG und mit welchem Abzug sie die Auszahlungsbeträge für den mit dem Kläger abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag belastet hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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