Landgericht Siegen, 2014-02-25, 4 T 13/14

4 T 13/14Kantonsgericht25.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 4 T 13/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-25

Aktenzeichen: 4 T 13/14

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2014:0225.4T13.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 1908i, § 1836c; VBVG § 7, § 1

Tenor

I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

II. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) werden der Landeskasse auferlegt.

III. Der Verfahrenswert wird auf 8.316,00 € festgesetzt.

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