Landgericht Siegen, 2014-09-05, 2 O 6/12

2 O 6/12Kantonsgericht05.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 2 O 6/12 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-05

Aktenzeichen: 2 O 6/12

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2014:0905.2O6.12.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: ProdHG § 1, § 2; BGB § 823

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern jede weiteren entstandenen und zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, welcher auf das Schadensereignis vom 07.04.2011 im Gebäude M in G zurückzuführen sind, soweit sie nicht mit den Leistunganträgen zu 1), 2) und 4) der Klage geltend gemacht werden.

Im Übrigen ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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