Landgericht Siegen, 2015-06-29, 3 S 9/15

3 S 9/15Kantonsgericht29.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 3 S 9/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-29

Aktenzeichen: 3 S 9/15

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0629.3S9.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: VVG § 81 Abs. 2

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 22.12.2014 - 3 C 43/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an den Kläger 1.970,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2013 zu zahlen.

  2. den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten der Rechtsanwälte Börger & Sasse in Höhe von 139,83 € freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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