3 S 9/15•Landgericht Siegen, 2015-06-29, 3 S 9/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 3 S 9/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-29
Aktenzeichen: 3 S 9/15
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0629.3S9.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: VVG § 81 Abs. 2
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 22.12.2014 - 3 C 43/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Die Beklagte wird verurteilt,
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an den Kläger 1.970,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2013 zu zahlen.
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den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten der Rechtsanwälte Börger & Sasse in Höhe von 139,83 € freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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