2 O 350/14•Landgericht Siegen, 2015-07-24, 2 O 350/14
Landgericht Siegen, 2015-07-24, 2 O 350/14
2 O 350/14Kantonsgericht24.07.2015
Regest
Zum Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach vollständiger Abwicklung und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 2 O 350/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-24
Aktenzeichen: 2 O 350/14
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0724.2O350.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 495, 355; BGB-InfoV § 14
Leitsätze
Zum Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach vollständiger Abwicklung und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
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an den Kläger 8.185,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2010 zu zahlen.
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an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 808,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2014 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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