Landgericht Siegen, 2015-08-20, 10 Qs 57/15

10 Qs 57/15Kantonsgericht20.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 10 Qs 57/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-20

Aktenzeichen: 10 Qs 57/15

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0820.10QS57.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegen (450 Gs 656/15) vom 03.07.2015 dahingehend abgeändert, dass der Pflichtverteidigerwechsel ohne die "Voraussetzung, dass keine weiteren Kosten entstehen", erfolgt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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