10 Qs 57/15•Landgericht Siegen, 2015-08-20, 10 Qs 57/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 10 Qs 57/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-20
Aktenzeichen: 10 Qs 57/15
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0820.10QS57.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegen (450 Gs 656/15) vom 03.07.2015 dahingehend abgeändert, dass der Pflichtverteidigerwechsel ohne die "Voraussetzung, dass keine weiteren Kosten entstehen", erfolgt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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