21 KLs - 11 Js 631/14 - 15/15•Landgericht Siegen, 2015-09-03, 21 KLs - 11 Js 631/14 - 15/15
Landgericht Siegen, 2015-09-03, 21 KLs - 11 Js 631/14 - 15/15
21 KLs - 11 Js 631/14 - 15/15Kantonsgericht03.09.2015
Regest
Zu den Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Förderung der Tat durch Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 21 KLs - 11 Js 631/14 - 15/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-03
Aktenzeichen: 21 KLs - 11 Js 631/14 - 15/15
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0903.21KLS11JS631.14.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 306b Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Förderung der Tat durch Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen
Tenor
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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