5 O 52/10•Landgericht Siegen, 2016-07-21, 5 O 52/10
Landgericht Siegen, 2016-07-21, 5 O 52/10
5 O 52/10Kantonsgericht21.07.2016
Regest
Auch wenn sich eine "Ohne-Rechnung-Abrede" nur auf einen Teil des vereinbarten Werklohns bezieht, führt diese Abrede zur vollständigen Nichtigkeit des Vertrages, wenn sich der vereinbarte Teilwerklohn nicht konkreten Teilleistungen zuordnen lässt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 5 O 52/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 5 O 52/10
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2016:0721.5O52.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 2. Nr. 2
Leitsätze
Auch wenn sich eine "Ohne-Rechnung-Abrede" nur auf einen Teil des vereinbarten Werklohns bezieht, führt diese Abrede zur vollständigen Nichtigkeit des Vertrages, wenn sich der vereinbarte Teilwerklohn nicht konkreten Teilleistungen zuordnen lässt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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