1 S 35/16•Landgericht Siegen, 2016-07-29, 1 S 35/16
Landgericht Siegen, 2016-07-29, 1 S 35/16
1 S 35/16Kantonsgericht29.07.2016
Regest
Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Wohnhaus nach Austausch der Schlösser durch den Anspruchsgegner setzt auch voraus, dass für den Anspruchsgegner im Zeitpunkt des Schlossaustausches der Besitz des Anspruchsstellers erkennbar war.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 1 S 35/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: 1 S 35/16
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2016:0729.1S35.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 854, 858, 861, 862
Leitsätze
Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Wohnhaus nach Austausch der Schlösser durch den Anspruchsgegner setzt auch voraus, dass für den Anspruchsgegner im Zeitpunkt des Schlossaustausches der Besitz des Anspruchsstellers erkennbar war.
Tenor
Die Berufung der Verfügungskläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 08.04.2016, Az.: 14 C 1/16 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Verfügungskläger.
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