Landgericht Siegen, 2016-07-29, 1 S 35/16

1 S 35/16Kantonsgericht29.07.2016

Regest

Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Wohnhaus nach Austausch der Schlösser durch den Anspruchsgegner setzt auch voraus, dass für den Anspruchsgegner im Zeitpunkt des Schlossaustausches der Besitz des Anspruchsstellers erkennbar war.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 1 S 35/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-29

Aktenzeichen: 1 S 35/16

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2016:0729.1S35.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 854, 858, 861, 862

Leitsätze

Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Wohnhaus nach Austausch der Schlösser durch den Anspruchsgegner setzt auch voraus, dass für den Anspruchsgegner im Zeitpunkt des Schlossaustausches der Besitz des Anspruchsstellers erkennbar war.

Tenor

Die Berufung der Verfügungskläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 08.04.2016, Az.: 14 C 1/16 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Verfügungskläger.

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