Landgericht Siegen, 2017-05-08, 5 O 232/15

5 O 232/15Kantonsgericht08.05.2017

Regest

1) Kommt es aufgrund eines technischen Defekts an einem abgestellten Fahrzeug zu einem Brand und wird dadurch das Gebäude beschädigt, in dem das Fahrzeug abgestellt war, handelt es sich um einen Schaden, der bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 5 O 232/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-08

Aktenzeichen: 5 O 232/15

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2017:0508.5O232.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: VVG § 86, ZPO § 256, StVG § 7 Abs. 1

Leitsätze

  1. Kommt es aufgrund eines technischen Defekts an einem abgestellten Fahrzeug zu einem Brand und wird dadurch das Gebäude beschädigt, in dem das Fahrzeug abgestellt war, handelt es sich um einen Schaden, der bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden ist.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche Schäden (zB aus Schadensersatz) aus und anlässlich des Brandschadens am xxxx(LKW mit dem Kennzeichen xxxx) im Objekt xxxxx, zu befriedigen, und zwar soweit ein Anspruchsübergang erfolgte gegenüber der Klägerin ansonsten gegenüber dem geschädigten Versicherungsnehmer Ludger Hombach.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von EUR 3.880,47 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, höchstens jedoch 5 Prozentpunkte. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  1. Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffer 1 des Tenors vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 350.000,00 und hinsichtlich Ziffer 2 und 3 des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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