2 O 179/17•Landgericht Siegen, 2018-01-29, 2 O 179/17
Landgericht Siegen, 2018-01-29, 2 O 179/17
2 O 179/17Kantonsgericht29.01.2018
Regest
Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer Vertragskündigung nach längerem Zeitablauf stellt keine unzulässige Rechtsausübung dar, sofern der Kündigungsempfänger keinen Vertrauenstatbestand geschaffen und der Kündigende im Hinblick hierauf keine Dispositionen getroffen hat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 2 O 179/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-29
Aktenzeichen: 2 O 179/17
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2018:0129.2O179.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 242
Leitsätze
Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer Vertragskündigung nach längerem Zeitablauf stellt keine unzulässige Rechtsausübung dar, sofern der Kündigungsempfänger keinen Vertrauenstatbestand geschaffen und der Kündigende im Hinblick hierauf keine Dispositionen getroffen hat.
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 07.11.2017 wird zurückgewiesen.
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