Landgericht Siegen, 2018-07-20, 2 O 91/14

2 O 91/14Kantonsgericht20.07.2018

Regest

Zur Frage der Verjährungshemmung durch einseitige Forderungsschreiben

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 2 O 91/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-20

Aktenzeichen: 2 O 91/14

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2018:0720.2O91.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 195, 199; BGB § 852 a. F.

Leitsätze

Zur Frage der Verjährungshemmung durch einseitige Forderungsschreiben

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1) zu 64% und die Klägerin zu 2) zu 36%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen tragen diese jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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