7 O12 /13•Landgericht Siegen, 2019-05-02, 7 O12 /13
Landgericht Siegen, 2019-05-02, 7 O12 /13
7 O12 /13Kantonsgericht02.05.2019
Regest
Zu den Anforderungen an die Untersuchung einer Lieferung von 240 Gabelzinken bei Vereinbarung eines bestimmten Werkstoffs
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 7 O12 /13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-02
Aktenzeichen: 7 O12 /13
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:0502.7O12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB § 651, HGB § 377 Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Untersuchung einer Lieferung von 240 Gabelzinken bei Vereinbarung eines bestimmten Werkstoffs
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Auf die Widerklage wird die Klägerin veruteilt, an den Bekalgten 3.617,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2012 zu zahlen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen trägt die Klägerin.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.