Landgericht Siegen, 2019-07-26, 4 T 87/19

4 T 87/19Kantonsgericht26.07.2019

Regest

Gegen die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft steht einem Schuldner, dem gegenüber die abwesende Person Ansprüche geltend machen kann, keine Beschwerdebefugnis zu.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 4 T 87/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-26

Aktenzeichen: 4 T 87/19

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:0726.4T87.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: FamFG §§ 59, 340

Leitsätze

Gegen die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft steht einem Schuldner, dem gegenüber die abwesende Person Ansprüche geltend machen kann, keine Beschwerdebefugnis zu.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 16.10.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 20.09.2018 wird auf ihre Kosten zu einem Beschwerdewert von 5.000,00 EUR als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen

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