Landgericht Siegen, 2019-10-04, 31 Ks 2/19

31 Ks 2/19Kantonsgericht04.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 31 Ks 2/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-04

Aktenzeichen: 31 Ks 2/19

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:1004.31KS2.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgerichtskammer

Normen: StGB §§ 223 I, 224 Abs. 1 Nr. 1, 46a Abs. 1

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die notwendigen Kosten des Verfahrens sowie die notwenidgen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

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