2 O 64/18•Landgericht Siegen, 2019-11-04, 2 O 64/18
Landgericht Siegen, 2019-11-04, 2 O 64/18
2 O 64/18Kantonsgericht04.11.2019
Regest
Die Anweisung zur Fehlerbeseitigung bei der KFZ-Reparatur beinhaltet konkludent die Anweisung, den Fehler zunächst zu suchen. Die Kosten der notwendigen Fehlersuche sind zu vergüten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 2 O 64/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-04
Aktenzeichen: 2 O 64/18
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:1104.2O64.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 631, 634
Leitsätze
Die Anweisung zur Fehlerbeseitigung bei der KFZ-Reparatur beinhaltet konkludent die Anweisung, den Fehler zunächst zu suchen. Die Kosten der notwendigen Fehlersuche sind zu vergüten.
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 1631,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2018 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Widerklage in Höhe von 4694,90 EUR erledigt ist.
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Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 88% und die Beklagte zu 12%.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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