Landgericht Siegen, 2019-11-04, 2 O 64/18

2 O 64/18Kantonsgericht04.11.2019

Regest

Die Anweisung zur Fehlerbeseitigung bei der KFZ-Reparatur beinhaltet konkludent die Anweisung, den Fehler zunächst zu suchen. Die Kosten der notwendigen Fehlersuche sind zu vergüten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 2 O 64/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-04

Aktenzeichen: 2 O 64/18

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:1104.2O64.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 631, 634

Leitsätze

Die Anweisung zur Fehlerbeseitigung bei der KFZ-Reparatur beinhaltet konkludent die Anweisung, den Fehler zunächst zu suchen. Die Kosten der notwendigen Fehlersuche sind zu vergüten.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 1631,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2018 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Widerklage in Höhe von 4694,90 EUR erledigt ist.

  3. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 88% und die Beklagte zu 12%.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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