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21 KLs 1/21•Landgericht Siegen, 2022-07-27, 21 KLs 1/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-27
Aktenzeichen: 21 KLs 1/21
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2022:0727.21KLS1.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Normen: StGB § 263
Der Angeklagte wird wegen Betruges in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 29.372,80 Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: : §§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Var. 2, 53, 54, 55, 56, 73 Abs. 1, 73d StGB
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