10 S 239/81•Landgericht Wuppertal, 1980-12-22, 10 S 239/81
Landgericht Wuppertal, 1980-12-22, 10 S 239/81
10 S 239/81Kantonsgericht22.12.1980
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 10 S 239/81 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 1980-12-22
Aktenzeichen: 10 S 239/81
ECLI: ECLI:DE:LGW:1980:1222.10S239.81.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 600,— DM nebst 10 % Zinsen von 300,— DM für die Zeit vom 3. Oktober bis zum 4. November 1980 und aus 600,— DM für die Zeit vom 5» November 1980 bis zum 30. April 1981 zu zahlen Zug um Zug gegen die Übergabe einer schriftlichen Abrechnung der in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31- Oktober 1980 für das Haus I-Straße in P angefallenen Nebenkosten, aus der sich der Inhalt des Heizöltanks zum 1. Mai 1980 oder zum
-
- Oktober 1980 und der Tankinhalt zum 31. Oktober 1980 ergibt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
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