25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -•Landgericht Wuppertal, 1988-01-28, 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -
Landgericht Wuppertal, 1988-01-28, 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -
25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -Kantonsgericht28.01.1988
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V - — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-01-28
Aktenzeichen: 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -
ECLI: ECLI:DE:LGW:1988:0128.25KS130JS7.83Z29.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Normen: StGB §§ 211, 53, 54 n.F.; 211, 74 a.F.
Tenor
Der Angeklagte wird unter Freisprechung im Übrigen wegen Mordes in fünf Fällen zu einer Gesamtstrafe von
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last; im übrigen sind sie von dem Angeklagten zu tragen.
- §§ 211, 53, 54 StGB n.F.; 211, 74 StGB a.F. -
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