Landgericht Wuppertal, 1988-01-28, 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -

25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -Kantonsgericht28.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V - — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-01-28

Aktenzeichen: 25 Ks 130 Js 7/83 (Z) - 29/85 V -

ECLI: ECLI:DE:LGW:1988:0128.25KS130JS7.83Z29.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Normen: StGB §§ 211, 53, 54 n.F.; 211, 74 a.F.

Tenor

Der Angeklagte wird unter Freisprechung im Übrigen wegen Mordes in fünf Fällen zu einer Gesamtstrafe von

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last; im übrigen sind sie von dem Angeklagten zu tragen.

  • §§ 211, 53, 54 StGB n.F.; 211, 74 StGB a.F. -

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