7 O 462/89•Landgericht Wuppertal, 1990-10-05, 7 O 462/89
Landgericht Wuppertal, 1990-10-05, 7 O 462/89
7 O 462/89Kantonsgericht05.10.1990
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 7 O 462/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-05
Aktenzeichen: 7 O 462/89
ECLI: ECLI:DE:LGW:1990:1005.7O462.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, auch die des Streithelfers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und des Streithelfers wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.300,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte und auch der Streithelfer vor Beginn der Zwangsvollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistungen können erbracht werden durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder durch Hinterlegung.
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