Landgericht Wuppertal, 2000-03-17, 2 O 32/00

2 O 32/00Kantonsgericht17.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 32/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-17

Aktenzeichen: 2 O 32/00

ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:0317.2O32.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27.01.2000 (Aktenzeichen 2 O 32/00) wird aufgehoben und der Ver-fügungsantrag abgewiesen.

Die Vollstreckung aus dieser einstweiligen Verfügung wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfah-rens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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