2 O 32/00•Landgericht Wuppertal, 2000-03-17, 2 O 32/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 32/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-17
Aktenzeichen: 2 O 32/00
ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:0317.2O32.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27.01.2000 (Aktenzeichen 2 O 32/00) wird aufgehoben und der Ver-fügungsantrag abgewiesen.
Die Vollstreckung aus dieser einstweiligen Verfügung wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfah-rens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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