1 O 340/99•Landgericht Wuppertal, 2000-08-29, 1 O 340/99
Landgericht Wuppertal, 2000-08-29, 1 O 340/99
1 O 340/99Kantonsgericht29.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 340/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-29
Aktenzeichen: 1 O 340/99
ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:0829.1O340.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Das Vorbehaltsurteil der Kammer vom 14.12.1999 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, daß der Vorbehalt entfällt.
Der Beklagten werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 168.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
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