7 O 150/00•Landgericht Wuppertal, 2000-09-28, 7 O 150/00
Landgericht Wuppertal, 2000-09-28, 7 O 150/00
7 O 150/00Kantonsgericht28.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 7 O 150/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-28
Aktenzeichen: 7 O 150/00
ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:0928.7O150.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.400,00 DM abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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