Landgericht Wuppertal, 2000-10-11, 4 O 205/00

4 O 205/00Kantonsgericht11.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 205/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-11

Aktenzeichen: 4 O 205/00

ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:1011.4O205.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird eingeräumt, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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