1 O 238/01•Landgericht Wuppertal, 2001-09-11, 1 O 238/01
Landgericht Wuppertal, 2001-09-11, 1 O 238/01
1 O 238/01Kantonsgericht11.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 238/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-11
Aktenzeichen: 1 O 238/01
ECLI: ECLI:DE:LGW:2001:0911.1O238.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 26.6.2001 bleibt aufrechterhalten.
Den Verfügungsbeklagten werden auch die weiteren Kos-ten des Verfahrens auferlegt.
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