6 T 439/02•Landgericht Wuppertal, 2002-07-26, 6 T 439/02
Landgericht Wuppertal, 2002-07-26, 6 T 439/02
6 T 439/02Kantonsgericht26.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 439/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-26
Aktenzeichen: 6 T 439/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0726.6T439.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass insgesamt 719,17 EUR (Vergütung 682,51 EUR, Aufwendungsersatz: 36,66 EUR) festgesetzt werden.
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